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Voraussetzung ist, dass

a) kein weiterer Angehöriger in der Lage  ist, für die Mutter einzuspringen.

b) ein Rezept des Facharztes oder Hausarztes mit Vermerk des betreffenden Paragraphens und dem genauen Beginn und dem voraussichtlichen Ende der Familienpflege-Maßnahme und der Anzahl der nötigen Stunden pro Tag der Krankenkasse vorliegt.

c) dieses von der Krankenkasse genehmigt wurde.

d) ambulante Geburt oder Hausgeburt 

e)  ein oder mehrere Kinder unter 12 oder 14 Jahre (je nach Krankenkasse) werden durch die erkrankte Mutter versorgt.

f)  Frühchen-Geburt, Mehrlingsgeburt nach Absprache mit den Krankenkassen.

Bei Probleme mit der Kostenübernahme sollte der medizinisch-technische Dienst befragt werden.  Verschiedene Stiftungen unterstützen, bzw. übernehmen auch in bestimmten Fällen die Kosten, so z.B. die Landesstiftung "Mutter und Kind".


Ambulante Familienpflege Martina Horstmann | Familienpflege-Augsburg@web.de